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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Der Umgang mit Geldkonten

Für ehemalige Einzelunternehmer ändert sich mit der Umwandlung zur GmbH einiges im Umgang mit Geldkonten.

Im Umgang mit Geldkonten müssen GmbH-Gesellschafter, die zuvor ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft geführt haben, umdenken. Eine GmbH ist eine selbständige juristische Person, d.h. "Entnahmen" wie bei einer Personenfirma sind bei einer GmbH nicht möglich. Der Geschäftsführer erhält ein Gehalt, der Gesellschafter eine Gewinnausschüttung nach Feststellung des Jahresabschlusses. Gesellschafter können eine Vorabausschüttung vereinbaren, die mit der späteren Jahresausschüttung verrechnet wird. Geschäftsführer können Gehaltsvorschüsse erhalten.

Ansonsten ist der Geldverkehr zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschafter auf Darlehenskonten beschränkt, die grundsätzlich verzinst werden müssen. Zinslose oder zinsverbilligte Darlehen führen zu verdeckten Gewinnausschüttungen. Die Finanzverwaltung verlangt stets schriftliche Darlehensverträge. Der Mindestzinssatz für Darlehen beträgt nach den Lohnsteuerrichtlinien 5,5 %, auch wenn die üblichen Bankzinsen höher oder niedriger wären. Wichtig ist, dass die Laufzeit und die Tilgung des Darlehens in dem Vertrag festgehalten wird. Hält der Darlehensvertrag nicht einem sog. Drittvergleich stand, weil unübliche Darlehensbedingungen vereinbart worden sind, so wird der Darlehensvertrag von der Finanzverwaltung insgesamt verworfen. Bei einer Immobilienfinanzierung muss eine Grundschuld an rangbereiter Stelle eingetragen werden, das kann also durchaus der zweite oder dritte Rang sein.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!