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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Streubesitzdividende soll besteuert werden

Weil die bisherige Regelung ausländische Unternehmen benachteiligte, muss die Besteuerung der Streubesitzdividende an Kapitalgesellschaften neu geregelt werden.

Die EU-Kommission hatte Deutschland verklagt, weil bislang die Kapitalertragsteuer auf Streubesitzdividenden an Kapitalgesellschaften nur bei inländischen Anteilseignern erstattet wurde. Daraufhin hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass diese unterschiedliche Behandlung von inländischen und ausländischen Anteilseignern gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.

Die Regierungskoalition wollte ursprünglich auch ausländische Kapitalgesellschaften von der Steuerlast befreien. Dagegen hat sich aber die Opposition im Bundesrat gewehrt und jetzt im Vermittlungsausschuss durchgesetzt. Zukünftig sollen daher in- und ausländische Kapitalgesellschaften gleichermaßen der Dividendenbesteuerung unterliegen. Ausgenommen von der Besteuerung sind jedoch Veräußerungsgewinne. Für die Vergangenheit wird ausländischen Gesellschaften die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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