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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verrechnung gewerblicher Einkünfte bei Ehegatten

In der Vergangenheit war es möglich, dass Ehegatten bei der Einkommensteuer keinen Ausgleich für die gezahlte Gewerbesteuer erhielten, wenn der eine Ehegatte Gewerbeverluste hatte, die die Gewinne des anderen Ehegatten kompensierten.

Wenn ein Ehegatte positive Gewerbeeinkünfte hat, während der andere einen Gewerbeverlust ansetzen muss, werden bei der Zusammenveranlagung die Beträge vor der Berechnung des Gewerbesteuerentlastungsbetrags miteinander verrechnet. In der Folge kann es dazu kommen, dass der eine Ehegatte zwar Gewerbesteuer zahlen muss, eine Entlastung bei der Einkommensteuer aber nicht erfolgt, weil die Ehegatten durch den Verlust des anderen Gatten insgesamt gesehen keine positiven Gewerbeeinkünfte haben. Betroffen von dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind in erster Linie Altfälle, weil seit 2008 bei der Berechnung des Entlastungsbetrags nur die Summe der positiven Gewerbeeinkünfte anzusetzen ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!