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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums

Nur weil ein Stipendium an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, ist die Geldförderung damit nicht automatisch steuerpflichtig, meint das Finanzgericht Hamburg.

Damit ein Forschungsstipendium steuerfrei ist, darf es den für die Forschungsaufgabe und die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag nicht übersteigen. Außerdem darf es den Stipendiaten nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung verpflichten. Mit dem zweiten Aspekt hat sich jetzt das Finanzgericht Hamburg befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Gegenleistung nicht allein deswegen vorliegt, weil das Stipendium für die Forschung zu einem bestimmten Thema vergeben wurde und eine wesentliche Änderung dieses Themas zustimmungspflichtig ist. Das gilt zumindest solange, wie der Stipendiat ansonsten frei an dem Thema arbeiten kann und kein bestimmtes Ergebnis abliefern muss.

Auch eine Reihe anderer Anforderungen zählt das Finanzgericht nicht zu den Gegenleistungen, die eine Steuerfreiheit ausschließen würden. Die Verpflichtung zur Anwesenheit am Kolleg, das das Stipendium gewährt, zur Teilnahme und zum Vortrag in einem Arbeitskreis mit anderen Stipendiaten, zur Erstellung eines Abschlussberichts sowie die Pflicht zu einem Hinweis auf den Stipendiengeber im Fall einer Veröffentlichung des Forschungsergebnisses stehen der Steuerfreiheit nicht im Wege.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!