Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Unterhaltszahlung bei Zweitausbildung

Eine potentielle Unterhaltspflicht berechtigt nicht dazu, Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.

Unterhaltszahlungen, die Sie im Hinblick auf eine konkrete gesetzliche Unterhaltspflicht leisten, können Sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Anders verhält es sich jedoch bei potentiellen Unterhaltspflichten. Hier fehlt es an einer gesetzlichen Pflicht. Ein bloß moralischer Grundsatz genügt nicht.

Beispiel: Ihr Kind hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und entschließt sich nach mehrjähriger Berufstätigkeit zu einem Studium. Sie zahlen monatlich Unterhalt und wollen diese Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Da keine gesetzliche Unterhaltspflicht mehr besteht, ist dies ausgeschlossen. Eine potentielle Unterhaltspflicht derart, dass man gegenüber Verwandten in gerade Linie immer zum Unterhalt verpflichtet sei, reicht nicht aus.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!