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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Inzwischen sind diverse Verfahren anhängig, die sich gegen die 1999 und 2000 geltende Fünftel-Methode wenden.

Bis 1998 unterlagen Veräußerungsgewinne durch eine Betriebsaufgabe nur dem halben Steuersatz. Von 1999 bis 2000 galt die Fünftel-Methode. Ab 2001 wurde der halbe Steuersatz in einer modifizierten Form wieder eingeführt. Die mit der Einführung 1999 verbundene Rückwirkung ist Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof.

Ein weiteres Verfahren ist vor dem Finanzgericht Köln anhängig, bei dem es um die Anwendung der Fünftel-Methode in den Jahren 1999 und 2000 geht. Das Finanzgericht Düsseldorf hat erhebliche Zweifel an der für die Jahre 1999 und 2000 geltenden Gesetzesfassung geäußert und Aussetzung der Vollziehung angeordnet. Die von der Finanzverwaltung gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde ist ebenfalls vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Die Finanzverwaltung gewährt in Parallelfällen Aussetzung der Vollziehung, wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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