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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzsteuernachschau bei Unternehmen

Mit dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz wurde die Umsatzsteuernachschau eingeführt, die der Finanzverwaltung die unangemeldete Kontrolle von Unternehmen erlaubt.

Das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz hat die Befugnisse der Finanzverwaltung erheblich erweitert. Umsatzsteuerprüfer haben jetzt das Recht, ohne vorherige Ankündigung während der Geschäftszeiten Ihre Geschäftsräume zu betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Auf Verlangen müssen Sie Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorlegen und Auskünfte erteilen, sofern dies für die steuerlichen Feststellungen erforderlich ist.

Bei begründetem Anlass kann der Prüfer ohne eine Prüfungsanordnung zu einer normalen Außenprüfung übergehen. Außerdem können seine Feststellungen auch für die Erhebung anderer Steuern herangezogen werden. Selbst Privaträume sind nicht vor einer Durchsuchung sicher, es muss lediglich eine dringende Gefahr vermutet werden.

Das Bundesfinanzministerium hat eine "Schwarze Liste" zusammengestellt, aus der sich die Verdachtsgründe ergeben:

  1. Geschäftsführer mit Wohnsitz außerhalb des Nahbereichs des Unternehmens oder im Ausland

  2. Geschäftsführer übt diese Funktionen auch bei anderen Unternehmen aus

  3. Nicht zur Geschäftsführung gehörende Personen sind mit Vollmachten ausgestattet

  4. Fehlen einer professionellen Steuerberatung

  5. Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte, die wiederholt als Berater von Steuerhinterziehern aufgetreten sind

  6. Fehlen eines vorgedruckten Briefkopfes oder Geschäftspapiers

  7. Bestehen ausländischer Bankverbindungen

  8. Gute Umsätze, vor allem im ersten Jahr der Betätigung

Die Liste macht deutlich, dass viele Unternehmen mit einer Umsatzsteuernachschau rechnen müssen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!