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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Versagung der Steuerbefreiung wegen fehlender USt-IdNr.

Wenn der Verkäufer unverschuldet und trotz redlichen Bemühens die USt-IdNr. des Käufers nicht mitteilen kann, darf die Finanzverwaltung nicht grundsätzlich die Steuerbefreiung verweigern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schlägt sich auf die Seite der deutschen Unternehmer. Grundsätzlich darf ein Mitgliedsstaat der EU die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung zwar davon abhängig machen, dass der Lieferer die USt-IdNr. des Erwerbers mitteilt, meint das Gericht. Das gilt allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Steuerbefreiung nicht allein aus dem Grund verweigert wird, weil diese Verpflichtung nicht erfüllt wurde, obwohl der Lieferer redlicherweise und nachdem er alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die USt-IdNr. nicht mitteilen kann und er außerdem Angaben macht, die hinreichend belegen können, dass der Erwerber ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist, der bei dem betreffenden Vorgang als solcher gehandelt hat. Der EuGH hält die USt-IdNr. also nur für ein formelles Erfordernis, auf das ausnahmsweise verzichtet werden kann, wenn die materiellen Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung erfüllt sind. Die Anforderungen der deutschen Finanzverwaltung, die die Steuerbefreiung grundsätzlich verweigert hat, hält der EuGH für überzogen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!