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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums

Der Bundesfinanzhof hat sich mit der steuerlichen Abziehbarkeit der Unterkunftskosten im Rahmen eines Studiums auseinandergesetzt.

Die Kosten eines Studenten für die Unterkunft am Studienort können als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Studenten ist. Eine doppelte Haushaltsführung liegt in diesem Fall zwar nicht vor, weil der Bundesfinanzhof eine Hochschule nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte ansieht. Das ändert aber an der Abziehbarkeit als allgemeine Werbungskosten nichts. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Erststudiums nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung gefällt. Ob der Bundesfinanzhof ohne die Berufsausbildung ebenfalls den Abzug zulassen würde, ist unklar.

Wichtig ist das Urteil aber auch, weil der Bundesfinanzhof sich auch zum Sonderausgabenabzug für die auswärtige Unterbringung eines Studenten geäußert hat. Die Unterkunftskosten können nach dieser Entscheidung nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn der Student seinen Lebensmittelpunkt an den Studienort verlagert hat. Er ist dann nämlich nicht auswärts untergebracht, meint der Bundesfinanzhof.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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