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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Rabatte beim Kauf von Jahreswagen

Der Bundesfinanzhof bestätigt seine Rechtsprechung zur Besteuerung des Personalrabatts auf Jahreswagen und stellt sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.

Wenn Automobilhersteller und -händler ihren Beschäftigten verbilligt Autos verkaufen, ist der Streit mit dem Finanzamt über die Höhe des Personalrabatts absehbar. Weil so gut wie kein Auto zum Listenpreis verkauft wird, hat der Bundesfinanzhof bereits festgestellt, dass die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers keine geeignete Grundlage für die Berechnung des Personalrabatts ist. Als Reaktion hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass bei der Berechnung 80 % des durchschnittlich gewährten Rabattes vom Listenpreis abgezogen werden können.

Mit dieser Regelung waren aber mehrere Arbeitnehmer nicht einverstanden und sind bis vor den Bundesfinanzhof gezogen. Der hat seine frühere Entscheidung konkretisiert: Der zu Grunde zu legende Endpreis ist der am Ende von Verkaufsverhandlungen als letztes Angebot stehende Preis und umfasst deshalb auch Rabatte. Rabatte, die der Arbeitgeber nicht nur seinen Arbeitnehmern, sondern auch fremden Dritten üblicherweise einräumt, führen also nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Damit können die durchschnittlichen Rabatte in voller Höhe und nicht nur zu 80 % abgezogen werden.

Nebenbei hat der Bundesfinanzhof auch entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden, dass ein Arbeitnehmer zwischen der Besteuerung als Sachbezug und der Besteuerung als Personalrabatt wählen kann. Nicht immer ist nämlich der Personalrabatt die günstigste Lösung, weil es hier auf den Endpreis beim Arbeitgeber ankommt, während beim Sachbezug der übliche Verkaufspreis am Abgabeort anzusetzen ist, und der kann mit einem entsprechenden Internetangebot in der Hinterhand durchaus noch deutlich niedriger ausfallen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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