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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Grundstückskauf in Verbindung mit Bauträgervereinbarung

Gegen die Doppelbelastung der Bauleistung mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer bei einem Grundstückskauf, der mit einer Bauträgervereinbarung in Zusammenhang steht, hat der Bundesfinanzhof keine Bedenken.

Ergibt sich aus weiteren Vereinbarungen, die mit einem Grundstückskaufvertrag in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, dass der Käufer das zunächst unbebaute Grundstück eigentlich in bebautem Zustand erhält, fällt die Grunderwerbsteuer auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand an, also nicht nur auf das Grundstück, sondern auch auf die Baukosten. Damit unterliegen die künftigen Baukosten nicht nur der Umsatzsteuer, sondern ebenfalls der Grunderwerbsteuer.

Gegen diese Doppelbelastung hatte das Finanzgericht Niedersachsen erhebliche Bedenken, die der Bundesfinanzhof aber nicht teilt. Im Revisionsverfahren hat er festgestellt, dass er weder verfassungsrechtliche noch EU-rechtliche Bedenken gegen diese Doppelbelastung hat, und dass diese Rechtsprechung auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate des Bundesfinanzhofs steht. Bauherren müssen also weiter mit der Doppelbelastung auf die Baukosten leben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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