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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Höchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer ist objektbezogen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält daran fest, dass der Höchstbetrag für ein gemeinsames häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten nur einmal geltend gemacht werden kann, überlässt aber die endgültige Entscheidung dem Bundesfinanzhof.

Der Höchstbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer ist objekt- und nicht personenbezogen. Wenn also Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, können sie den Höchstbetrag jeweils nur anteilig und insgesamt nur einmal geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, weil die Kläger gute Argumente vorgetragen hatten. Der Gesetzgeber habe nämlich bei der Festlegung des Höchstbetrags ein Arbeitszimmer von ca. 12 bis 14 m² vor Augen gehabt. Das klagende Lehrerehepaar nutzt aber einen etwa doppelt so großen Raum als gemeinsames Arbeitszimmer und argumentiert, dass bei einem objektbezogenen Höchstbetrag ein verfassungswidriger Gleichheitsverstoß vorliege, weil man durch das einfache Einfügen einer Wand den Abzugsbetrag verdoppeln könne.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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