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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

Am 1. Mai 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft. Es greift ins bestehende Vertragsrecht ein und führt zu nicht unwesentlichen Veränderungen.

Das neue Gesetzt sieht mehrere - teilweise tiefgreifende - Änderungen im Vertragsrecht vor, die es insbesondere Handwerkern erleichtern sollen, an ihr Geld zu kommen. Zu den Neuregelungen gehören:

  1. Verweigerung der AbnahmeDer Besteller von Werkleistungen kann die Abnahme bei unwesentlichen Mängeln nicht mehr verweigern. Setzt der Unternehmer dem Besteller eine angemessene Frist zur Abnahme, so treten die Rechtsfolgen der Abnahme auch dann ein, wenn der Besteller seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt.

  2. FertigstellungsbescheinigungVöllig neu ist die Erteilung der sogenannten Fertigstellungsbescheinigung. Die Fertigstellungsbescheinigung ist die Bescheinigung eines Gutachters, dass das Werk zu Teilen oder insgesamt hergestellt und frei von Mängeln ist. Wird sie erteilt, gilt die Abnahme als vollzogen. Durch diese Regelung soll dem Unternehmer die Durchsetzung seiner Ansprüche in den Fällen erleichtert werden, in denen der Besteller die Abnahme verweigert. Die Fertigstellungsbescheinigung eröffnet in Verbindung mit dem schriftlichen Vertrag den Weg zum Urkundenprozess.

  3. DruckzuschlagDer Besteller, der Mängelbeseitigung verlangen kann, durfte bisher die Zahlung in zwei- bis dreifacher Höhe der voraussichtlichen Kosten für die Mängelbeseitigung verweigern. Von nun an wird der sogenannte Druckzuschlag ausdrücklich im Gesetz auf mindestens das Dreifache der Kosten festgesetzt. Als Minimum wurde das Dreifache festgesetzt, jedoch ist es grundsätzlich möglich, den Druckzuschlag auch über dem Dreifachen anzusetzen.

  4. Verzugseintritt und VerzugszinsenBei Geldforderungen tritt zukünftig automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Verzug ein. Damit entfällt die Notwendigkeit der Mahnung des Schuldners durch den Gläubiger. Bei sonstigen Ansprüchen muss für Verzugseintritt weiterhin gemahnt werden. In diesen Fällen kann die Mahnung nur dann entfallen, wenn die Leistung nach dem Kalender bestimmt war.

    Der Verzugszinssatz beträgt anstatt 4 % nun 5 % über dem Basiszinssatz.

  5. AbschlagszahlungenDer Werkunternehmer kann Abschlagszahlungen für in sich geschlossene Teile des Werks und erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert wurden, verlangen. Voraussetzung ist dabei die vertragsgemäße Leistung.

  6. ÜbergangsvorschriftNeu ist auch eine Übergangsvorschrift, die die Anwendbarkeit der neuen Regelungen betrifft. Der neue Verzugsbeginn gilt für sämtliche Forderungen, die vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes entstanden waren. Die höheren Verzugszinsen sind nur bei Fälligkeit ab In-Kraft-Treten des Gesetzes gegeben. Der Druckzuschlag kann auch bei vorher geschlossenen Verträgen zurückbehalten werden. Die anderen Neuregelungen gelten nur für Vertragsabschlüsse nach In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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