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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Säumniszuschläge nach festgestellter Scheinselbständigkeit

Wenn der Betriebsprüfer eine Scheinselbständigkeit feststellt, die auch der Auftraggeber hätte erkennen können, darf die Einzugsstelle neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch rückwirkend Säumniszuschläge erheben.

Stellt sich bei einer Betriebsprüfung heraus, dass ein selbstständiger Auftragnehmer des Betriebs eigentlich scheinselbständig ist und damit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer gilt, darf die Einzugsstelle rückwirkend Säumniszuschläge vom Arbeitgeber erheben. Das gilt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Bayern jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber erkennen konnte, dass es sich eigentlich um eine beitragspflichtige Beschäftigung gehandelt hat. Im Streitfall ging es um den Fahrer einer Spedition, bei dem der Betriebsprüfer aber keine wesentlichen Unterschiede in der Tätigkeit gegenüber den angestellten Fahrern der Spedition erkennen konnte. Dass der Fahrer mehrere Auftraggeber hatte, genügte dem Gericht jedenfalls nicht für die Feststellung der Selbständigkeit.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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