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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Anteilige Zurechnung der Baukosten zur Photovoltaikanlage

Anders als beim Vorsteuerabzug können bei der Einkommensteuer nicht Teile der Gebäudekosten den Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage zugeschlagen werden.

Wieder einmal hat sich ein Finanzgericht mit den Kosten für eine Photovoltaikanlage befassen müssen. Dem Finanzgericht Köln lag die Frage vor, ob die Herstellkosten für das Gebäude, auf dem die Anlage montiert ist, anteilig der Anlage zuzuordnen sind. Diese Frage hat das Gericht verneint, weil zum einen kein geeigneter Aufteilungsmaßstab existiert und zum anderen alle Aufwendungen für die Errichtung und die Unterhaltung des Gebäudes in genau derselben Höhe auch ohne die Photovoltaikanlage anfallen würden. Die Urteile des Bundesfinanzhofs, in denen ein anteiliger Vorsteuerabzug für die Baukosten des Gebäudes zugelassen wird, lassen sich also nicht auf die Einkommensteuer übertragen, weil sie auf Gründen beruhen, die spezifisch für die Umsatzsteuer gelten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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