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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern

Obwohl der Bundesfinanzhof seine Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit hat, ist er nicht von einer Verfassungswidrigkeit des geltenden Rechts überzeugt und hat daher eingetragenen Lebenspartnern vorerst keinen Splittingtarif gewährt.

Jetzt hat sich der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren zur Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnerschaften geäußert. In beiden Beschlüssen hat der Bundesfinanzhof die Zusammenveranlagung im Rahmen einer Aussetzung der Vollziehung verweigert. Während im einen Beschluss allein formale Fehler des Klägers zur Ablehnung geführt haben, hat sich das Gericht im zweiten Beschluss zur Sache selbst geäußert. Auch wenn das geltende Recht verfassungsrechtlich zweifelhaft sei, ist der Bundesfinanzhof nicht von der Verfassungswidrigkeit der geltenden Regelung überzeugt.

Die Betroffenen müssen also bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und dann gegebenenfalls im Wege des Einspruchsverfahrens eine Zusammenveranlagung durchführen lassen. Auch das Bundesfinanzministerium hat sich noch einmal zu dem Thema geäußert. Demnach trägt es einen Beschluss der Steuerabteilungsleiter der Länder, Lebenspartnern im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes das Ehegattensplitting zu gewähren, nicht mit und will stattdessen ebenfalls das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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