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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf - wenn auch aus anderem Grund.

Ein ansonsten inhaltlich einwandfreies Fahrtenbuch gilt nicht mehr als ordnungsgemäß, wenn es erst im laufenden Jahr begonnen wird, nachdem zuvor die 1 %-Regelung angewandt wurde. Mit dieser Entscheidung hat das Finanzgericht Münster die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen, der nach der Änderung seiner familiären Situation zur Fahrtenbuchmethode gewechselt hatte. Zwar stellt das Finanzgericht fest, dass es nicht an die Vorgabe der Finanzverwaltung gebunden ist, nach der während des Kalenderjahrs das Verfahren nicht gewechselt werden darf, aber die Richter sind auch der Auffassung, dass ein Fahrtenbuch für ein ganzes Kalenderjahr geführt werden muss, damit es als ordnungsgemäß gelten kann. Gegen das Urteil ist jetzt Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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