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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Tätigkeitsmittelpunkt im Arbeitszimmer

Im Fall eines Steuerzahlers mit verschiedenen Tätigkeiten hat der Bundesfinanzhof mehrere Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer beantwortet.

Ein pensionierter Beamter, der als Rechtsbeistand, Schriftsteller und Dozent tätig ist, stritt sich vor dem Bundesfinanzhof mit dem Finanzamt um die Ausgaben für sein häusliches Arbeitszimmer. Der Fall hat damit gleich mehrere Besonderheiten, zu denen der Bundesfinanzhof jetzt Stellung genommen hat, und die insbesondere für andere Freiberufler relevant sein können.

Zunächst hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das häusliche Arbeitszimmer selbst dann noch den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bilden kann, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten zeitlich überwiegen, aber im Verhältnis zu den im Arbeitszimmer verrichteten Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung sind. Der Mittelpunkt von Vortrags- und Lehrtätigkeiten liegt allerdings am jeweiligen Veranstaltungsort und nicht im Arbeitszimmer des Dozenten, selbst wenn dort ein erheblicher Teil der Vorbereitung erfolgt. Das gilt selbst dann, wenn der Dozent anlässlich von Seminaren im Wesentlichen organisatorische und moderierende Funktionen ausübt.

Übt ein Steuerzahler mehrere unterschiedliche Tätigkeiten aus, ist es nicht erforderlich, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt jedweder oder jeder einzelnen Tätigkeit bilden muss. Es muss aber für jede Tätigkeit der jeweilige Betätigungsmittelpunkt bestimmt werden, damit auch der Mittelpunkt der Haupttätigkeit feststeht. Dieser gilt dann gleichzeitig als Mittelpunkt der Gesamttätigkeit des Steuerzahlers. Dabei ist das Verhältnis der Einnahmen aus den unterschiedlichen Tätigkeiten ein zulässiges Indiz für die Bestimmung der Haupttätigkeit und damit des Mittelpunktes der gesamten Tätigkeit.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!