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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kinderbetreuungskosten bei der Kindergeld-Einkommengrenze

Kinderbetreuungskosten, die ein Kind bezahlt, mindern nicht die Einkünfte des Kindes bei der Kindergeld-Einkommensgrenze, solange sie keine Werbungskosten sind.

Weil eine Tochter während ihrer Ausbildung selbst bereits Mutter geworden war, ließ sie das Kind tagsüber betreuen, um ihre Ausbildung abzuschließen. Ihre Mutter musste am Ende des Jahres jedoch das Kindergeld zurückzahlen, weil das Einkommen der Tochter über der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze lag. Mutter und Tochter wollten daher, dass die gezahlten Kinderbetreuungskosten als zwangsläufiger Aufwand vom kindergeldschädlichen Einkommen abgezogen werden. Doch das hat ihnen der Bundesfinanzhof jetzt verweigert, weil Kinderbetreuungskosten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht als Werbungskosten abziehbar waren, und außergewöhnliche Belastungen, in deren Rahmen die Kosten abgezogen wurden, nicht das kindergeldschädliche Einkommen mindern.

Familien in einer vergleichbaren Lage müssen also damit leben, dass die Kinderbetreuungskosten nur in den Jahren (2006 - 2011) berücksichtigt werden, in denen sie wie Werbungskosten abziehbar waren. Seit dem 1. Januar 2012 sind Kosten für die Kinderbetreuung zwar ausnahmslos Sonderausgaben, allerdings ist gleichzeitig auch die Einkommensprüfung beim Kindergeld weggefallen, sodass sich das Problem jetzt nicht mehr stellt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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