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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Hinzurechnung von Zinsen an ausländische Muttergesellschaft

Dass die Zinsen an eine ausländische Muttergesellschaft bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden, weil keine steuerliche Organschaft möglich ist, ist verfassungsgemäß und mit europäischem Recht vereinbar.

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, die an eine ausländische Muttergesellschaft gezahlt werden, verstößt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht gegen EU-Recht, die Niederlassungsfreiheit oder das hier gültige Doppelbesteuerungsabkommen. Das klagende Unternehmen - die deutsche Niederlassung eines niederländischen Konzerns - hatte unter anderem damit argumentiert, dass sie mit der Muttergesellschaft keine steuerliche Organschaft bilden und damit die Zinshinzurechnung vermeiden konnte, weil die Muttergesellschaft im Ausland ansässig ist. Im Gegensatz zu dem Unternehmen sieht der Bundesfinanzhof darin jedoch keine Diskriminierung. Rückendeckung erhalten die Richter vom Europäischen Gerichtshof, dem sie den Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt hatten. Außerdem hinke das Argument der Klägerin, meinten die Richter, weil es gar keinen Gewinnabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft gab, und der sei schon für die Anerkennung einer Organschaft zwischen inländischen Unternehmen zwingend notwendig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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