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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerabzug von Strafverteidigungskosten

Nur wenn eine Straftat ausschließlich und unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt, kommt ein Steuerabzug als Werbungskosten für die Strafverteidigungskosten überhaupt in Frage.

Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes im Kopf, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, wollte ein Steuerzahler auch die Kosten für seine Strafverteidigung in einem Betrugsprozess als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Doch vom Finanzgericht Hamburg wurde ihm das verwehrt: Die Kosten der Strafverteidigung seien nicht zwangsläufig und damit keine außergewöhnliche Belastung, denn sie sind die Folge des vermeidbaren Verhaltens, dass zu der Verurteilung geführt hat. Als Werbungskosten seien die Kosten nur abzugsfähig, wenn die Straftat ausschließlich und unmittelbar aus der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerzahlers erklärbar ist, meint das Gericht. Zivilprozesskosten sind übrigens auch nicht ohne weiteres abziehbar, denn das Bundesfinanzministerium hat auf das Urteil des Bundesfinanzhofs mit einem Nichtanwendungserlass reagiert.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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