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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kein Arbeitsunfall in der Zigarettenpause

Ein Unfall während einer Zigarettenpause im Betrieb erfüllt nicht die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall.

Ein Mitarbeiter hatte auf dem Flachdach des Bürogebäudes eine Zigarettenpause eingelegt. Dabei war er vom Dach gefallen und hatte sich erhebliche Verletzungen zugezogen. Der Unfall wurde der Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall gemeldet. Doch diese lehnte eine Schadenregulierung ab. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin vor den Sozialgerichten. In letzter Instanz entschied das Bundesarbeitsgericht, dass hier kein Arbeitsunfall gegeben war.

Für einen Arbeitsunfall reicht es nicht, dass sich der Unfall auf dem Betriebsgelände ereignet. Hinzu kommen muss eine betriebliche Tätigkeit. Ein Arbeitsunfall liegt danach nur vor, wenn der Mitarbeiter betriebliche Zwecke verfolgte oder zumindest eine Tätigkeit ausübte, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt ist. Das ist bei einer Zigarettenpause nicht der Fall. Angesichts der gesundheitlichen Gefahren des Rauchens kann nicht davon gesprochen werden, dass eine Zigarettenpause der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft dient. Das Gegenteil ist der Fall.

Dies sollte für Sie Anlass sein, Ihre Mitarbeiter immer wieder auf die tödlichen Gefahren des Rauchens hinzuweisen. Außerdem haben die Mitarbeiter einen Anspruch auf einen nikotinfreien Arbeitsplatz. Die Raucher sind also gezwungen, ihre Zigarettenpause an einer Stelle einzulegen, wo andere Mitarbeiter nicht belästigt werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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