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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Abzugsverbot für die Gewerbesteuer zulässig

Im Gegensatz zur Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten hat das Finanzgericht Hamburg zum jetzt gültigen Abzugsverbot für die Gewerbesteuer weniger verfassungsrechtliche Bedenken.

Mit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten ist das Finanzgericht Hamburg in der geltenden Fassung nicht einverstanden und hat daher die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. In einem zweiten Verfahren hat sich das Finanzgericht nun mit dem seit 2008 geltenden Abzugsverbot für die Gewerbesteuer befasst. Anders als die Hinzurechnungsregelung hält das Gericht das Abzugsverbot jedoch noch für vertretbar. Zwar verletzt das Abzugsverbot nach Meinung des Gerichts die folgerichtige Umsetzung des objektiven Nettoprinzips. Allerdings kann die Verletzung des objektiven Nettoprinzips durch einen besonderen sachlichen Grund gerechtfertigt sein. In der Folge hat das Gericht zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung, ist aber nicht von der Verfassungswidrigkeit überzeugt. Daher muss jetzt der Bundesfinanzhof entscheiden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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