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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Finanzverwaltung bekommt vorerst keine Amazon-Daten

Die Finanzverwaltung ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, von Amazon eine Aufstellung der Marketplace-Anbieter zu bekommen.

Von eBay verlangt die Finanzverwaltung schon länger regelmäßig Daten über die Aktivitäten fleißiger Verkäufer. Mit einem ähnlichen Ansinnen ist sie nun beim Internethändler amazon.de vorerst gescheitert. Per Sammelauskunftsersuchen wollte die Finanzverwaltung eine Liste aller Marketplace-Anbieter mit einem Jahresumsatz über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro sowie eine Aufstellung aller Kauf- und Abrechnungsvorgänge dieser Händler. Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Finanzverwaltung nun jedoch vorerst gestoppt. Sicher vor dem Finanzamt sind die Verkäufer deswegen allerdings noch nicht, denn das Gericht hat sich nicht dazu geäußert, ob das Auskunftsersuchen überhaupt zulässig ist. Es hat lediglich festgestellt, dass die Finanzverwaltung beim deutschen Amazon-Ableger an der falschen Adresse ist, weil die Händlerdaten nicht in Deutschland, sondern bei der Konzernmutter in Luxemburg liegen. Über die Frage nach der Zulässigkeit solcher Auskunftsersuchen muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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