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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Untergang des Verlustvortrags beim Mantelkauf

Ob der Untergang des Verlustvortrags beim Kauf von mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile verfassungsgemäß ist, muss derzeit das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Beim Mantelkauf gehen noch nicht ausgeglichene Verluste des Firmenmantels abhängig vom Anteil des übertragenen gezeichneten Kapitals teilweise oder sogar ganz verloren. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, lässt momentan das Finanzgericht Hamburg vom Bundesverfassungsgericht klären. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem anderen Fall mit Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts das Revisionsverfahren ausgesetzt. Zwar geht es in diesem Fall nicht um dieselbe Vorschrift, weil der Vorlagebeschluss des Finanzgerichts den Gesetzesteil betrifft, der den teilweisen Untergang des Verlustvortrags regelt, während im Verfahren, das dem Bundesfinanzhof vorliegt der vollständige Untergang des Verlustvortrags betroffen ist. Aber weil es in beiden Fällen um das objektive Nettoprinzip geht, will der Bundesfinanzhof erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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