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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Ergänzung: Sachbezugswerte 2012

In diesem Jahr ist ein Frühstück mit 1,57 Euro anzusetzen, und der Sachbezugswert für die Komplettverpflegung für einen Tag beträgt 7,30 Euro.

Die letzte Ausgabe enthält einen Druckfehler bei den Sachbezugswerten 2012: Bitte beachten Sie, dass der kalendertägliche Sachbezugswert 2012 für ein Frühstück nicht 1,60 Euro, sondern unverändert nur 1,57 Euro beträgt.

Außerdem führen die Rundungsregeln dazu, dass in diesem Jahr noch ein zusätzlicher Tageswert zu berechnen ist. Die Sachbezugswerte werden nämlich jedes Jahr neu in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt, die allerdings jeweils nur die Sachbezugswerte für einen Monat nennt. Für freie Verpflegung werden dabei nicht nur der Gesamtbetrag (219 Euro in 2012) sondern auch die drei Teilbeträge für Frühstück (47 Euro in 2012) sowie Mittag- und Abendessen (jeweils 86 Euro in 2012) ausgewiesen.

Daneben enthält die Verordnung auch noch eine Anleitung zur Berechnung der Tageswerte. Dafür müssen die Monatswerte durch 30 geteilt und dann kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden. Weil in diesem Jahr bei der Berechnung der Tageswerte alle drei Teilbeträge (1,57 Euro für ein Frühstück, 2,87 Euro für ein Mittag- oder Abendessen) aufgerundet werden müssen, führt deren Addition zu einem Rundungsfehler. Für die Komplettverpflegung mit einem Frühstück, Mittagessen und Abendessen an einem Tag ist also nicht die Summe der Einzelbeträge (1,57 + 2,87 + 2,87 = 7,31) anzusetzen, sondern ein Dreißigstel des Gesamtmonatsbetrags (219 : 30 = 7,30). Zudem ist bei der Division des Gesamtbetrags in diesem Jahr gar keine Rundung notwendig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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