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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bundesrechnungshof will Änderung für Land- und Forstwirte

Der Bundesrechnungshof fordert deutliche Änderungen bei der pauschalen Besteuerung von Land- und Forstwirten.

Der Bundesrechnungshof hat sich mit der Besteuerung der Land- und Forstwirte befasst und sieht dort erhebliche Defizite bei der pauschalen Besteuerung. Hauptursache für die festgestellten Mängel sei die nicht mehr zeitgemäße Anbindung der Gewinnfeststellung an die Einheitsbewertung. Der steuerliche Gewinn wird dabei anhand von gesetzlich geregelten Durchschnittswerten ermittelt, sodass Einnahmen und Ausgaben lediglich pauschal berücksichtigt werden.

Im Vergleich mit allgemein anerkannten Schätzungsmethoden fielen die steuerlichen Gewinne, die sich aus einer Ermittlung nach Durchschnittswerten ergeben, durchgehend zu niedrig aus, meinen die Rechnungsprüfer des Bundes. Um eine zielgenauere Förderung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bei gleichzeitiger Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung zu erreichen, empfiehlt der Bundesrechnungshof eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Grundlage der tatsächlich erzielten Betriebseinnahmen. Von diesen wären Betriebsausgaben pauschal in Höhe festgelegter Prozentsätze der Betriebseinnahmen abzuziehen. Dadurch wären die Betriebe wie bisher von der Pflicht befreit, ihre Ausgaben aufzuzeichnen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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