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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Grundsteuer steht wieder auf dem Prüfstand

Dem Bundesverfassungsgericht liegt wieder einmal eine Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer vor. Wer sich für den Fall des Erfolgs dieser Beschwerde noch die Grundsteuer für 2011 sichern will, muss noch vor dem Jahreswechsel aktiv werden.

Die Grundsteuer steht wieder einmal auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Im für die Immobilienbesitzer besten Fall kann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu führen, dass die Rechtsgrundlage für die Grundsteuer wegfällt. Falls das Gericht sogar eine rückwirkende Verfassungswidrigkeit feststellt, können Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Rückerstattung der Grundsteuer haben, sofern die Festsetzung der Grundsteuer noch nicht rechtskräftig ist.

Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde sind jetzt noch nicht absehbar, und in Steuersachen hat sich das Verfassungsgericht in den letzten Jahren eher zurückhaltend gezeigt und dem Gesetzgeber relativ viel Spielraum gewährt. Wer sich aber alle Optionen offen halten will, sollte noch vor dem 31. Dezember 2011 aktiv werden und einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides stellen. Diesen Antrag müssen Sie bei dem Finanzamt (Bewertungsstelle für Grundbesitz und Verkehrssteuern) stellen, das den Einheitswertbescheid erlassen hat. Der Antrag muss beim Finanzamt schriftlich (nicht per eMail) bis zum 31. Dezember 2011 um 24:00 Uhr eingehen.

Neben dem Aktenzeichen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 287/11) sollte Ihr Antrag auch die Einheitswert-Nummer oder das Aktenzeichen des Einheitswertbescheids enthalten. Falls Sie den Bescheid nicht mehr vorliegen haben, finden Sie die Einheitswert-Nummer von vermieteten Objekten auch in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Notfalls geben Sie zumindest die genaue Anschrift der Immobilie und bei Eigentumswohnungen die Lage der Wohnung im Haus an.

Das Finanzamt kann Ihren Antrag natürlich zurückweisen und wird dies voraussichtlich auch tun, falls Ihr Antrag nicht bereits vorsorglich das Einverständnis zur Ruhendstellung des Verfahrens enthält. Gegen diese Zurückweisung müssen Sie dann Einspruch einlegen und das Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen, bis das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erledigt ist. Das Einspruchsverfahren ruht dann in jedem Fall aufgrund gesetzlicher Vorgaben, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.


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