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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verwendung von Darlehensmitteln entscheidend für Abziehbarkeit

Wird ein Überziehungskredit vor der Wertstellung eines langfristigen Darlehens vorübergehend mit Eigenmitteln ausgeglichen, sind die Zinsen für das Darlehen selbst nicht abziehbar.

Ein Anleger kaufte sich Anteile an einem Immobilienfonds, die er fremdfinanzieren wollte. Weil der Bankkredit noch auf sich warten ließ, finanzierte er die Anteile zunächst mit dem Dispokredit seines Girokontos. Die Darlehen für die Anteile wurden dem Konto dann zwei Monate später gutgeschrieben. Das Problem dabei: Zwischen dem Kauf der Anteile und der Wertstellung der Darlehen hatte er das Konto vorübergehend mit Eigenmitteln ausgeglichen. Die wurden zwar schon drei Tage später wieder für eine andere Investition abgezogen, aber nach Meinung des Bundesfinanzhofs ist diese erneute Überziehung des Kontos dann nicht mehr auf den Beteiligungserwerb zurückzuführen. Damit sind die Darlehenszinsen auch nicht mehr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, denn das steuerrechtliche Schicksal von Schuldzinsen hängt allein von der tatsächlichen Verwendung der Darlehensmittel ab.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!