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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nachaktivierung eines Wirtschaftsguts

Bisher unterlassene AfA kann bei der erstmaligen Bilanzierung eines Wirtschaftsguts nicht nachgeholt werden.

Der Bundesfinanzhof hatte folgenden Fall zu entscheiden: Der Kläger ist Inhaber eines Installateurbetriebes. Er kaufte aus Betriebsmitteln einen Pkw, der geschäftlich genutzt wurde. Versehentlich wurde der Pkw nicht im Anlagevermögen aktiviert. Erst vier Jahre später wurde der Fehler bemerkt. Das Finanzamt sah in der Nachaktivierung eine Einlage und berechnete die AfA vom Zeitwert im Zeitpunkt der Einlage. Der Unternehmer wollte die gesamte AfA auf die Restnutzungsdauer verteilen. Die Klage des Unternehmers blieb in allen Instanzen erfolglos.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine bisher unterlassene AfA nicht nachgeholt werden kann, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens erstmals bilanziert wird. Demgemäß bestimmt sich der Bilanzansatz für eine fehlerberichtigende Einbuchung bei unterlassener Aktivierung eines Wirtschaftsguts nach dem Wert, mit dem das bisher zu Unrecht nicht bilanzierte Wirtschaftsgut bei von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buch stehen würde. Die Aktivierung erfolgt also zu dem fiktiven Buchwert und nicht zum Zeitwert, wie das Finanzamt gemeint hatte.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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