Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neuer Anlauf zur Steuervereinfachung

Die Bundesländer haben eine Liste von Vorschlägen präsentiert, die die Steuervereinfachung weiter vorantreiben soll.

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält zwar nicht die umfassenden Vereinfachungen im Steuerrecht, die der Name nahelegt, aber die Bemühungen gehen offensichtlich weiter. Die Länder Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen haben nämlich nach weiteren Möglichkeiten zur Steuervereinfachung gesucht und jetzt eine Liste von zehn Vorschlägen vorgelegt, die womöglich schon bald in einen Gesetzesentwurf einfließen könnten.

  • Die Behinderten-Pauschbeträge werden um 30 bis 50 % erhöht und sollen dafür zukünftig alle krankheits- und behinderungsbedingten Aufwendungen abgelten. Ein Einzelnachweis der Kosten bleibt natürlich weiterhin möglich.

  • Die Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung sollen nicht mehr künstlich in die Bereiche Pflege, Unterkunft und Verpflegung aufgesplittet werden müssen.

  • Künftig sollen nur noch Unterhaltszahlungen an Bedürftige im Inland steuerlich abgezogen werden können.

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten (560 Euro), Computer (140 Euro) und sonstige Werbungskosten (300 Euro) aufgeteilt werden.

  • Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung sollen analog dem Sonderausgabenabzug nur noch zu zwei Dritteln und bis maximal 4.000 Euro pro Kind steuerfrei sein.

  • Die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro pro Monat soll gestrichen werden.

  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage soll in die Altersvorsorgezulage integriert werden.

  • Bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen soll ein Sockelbetrag von 300 Euro eingeführt werden, bis zu dem Rechnungsbeträge unberücksichtigt bleiben.

  • Die teilweise Steuerbefreiung der Initiatorenvergütung (sog. Carried Interest) bei Private Equity-Fonds wird gestrichen.

  • Der Verlustabzug bei beschränkter Haftung soll vereinfacht werden, indem die entsprechende Vorschrift vom Handelsrecht entkoppelt und nur noch an die Steuerbilanz angelehnt wird.

Wann und ob diese Vorschläge überhaupt in Gesetzesform gegossen werden, ist derzeit noch völlig unklar. Da aber auch viele Änderungen im Steuervereinfachungsgesetz 2011 auf eine vergleichbare Initiative zurückgehen und an der neuen Liste Länderregierungen aller Parteien beteiligt waren, besteht eine gute Chance, dass der Großteil dieser Liste im kommenden Jahr in geltendes Recht umgesetzt wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!