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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Partnermonate beim Elterngeld sind verfassungsgemäß

Damit Eltern das maximale Elterngeld für vierzehn Monate erhalten, muss der Partner auch weiterhin mindestens zwei Monate die Betreuung übernehmen.

Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen Grund warum die Regelung zu den Partnermonaten beim Elterngeld verfassungswidrig sein sollte. Dass für einen Elternteil maximal zwölf Monate Elterngeld gezahlt wird und damit mindestens zwei Monate Elterngeld vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden müssen, greift nach Meinung der Verfassungsrichter nicht in die Freiheit der Eltern zur eigenverantwortlichen Ausgestaltung der innerfamiliären Aufgabenverteilung ein.

Sinn und Zweck der Regelung zu den Partnermonaten ist es aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts, die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu erleichtern. Sie soll die einseitige Zuweisung der Betreuungsarbeit an die Frauen mit den diskriminierenden Folgen auf dem Arbeitsmarkt aufbrechen. Damit wollte der Gesetzgeber auch laut der Gesetzesbegründung dem Auftrag zur Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen entsprechen. Dieser Zweck könne nur mit einer klaren Regelung erreicht werden, die den Argumenten für eine partnerschaftliche Aufteilung mehr Gewicht verleiht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!