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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Überlassung von Wohnungen mit reduzierten Nebenkosten

Verzichtet der Arbeitgeber bei Dienstwohnungen für Arbeitnehmer auf einen Teil der Nebenkosten, liegt nicht automatisch eine verbilligte Überlassung vor.

Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wohnungen überlässt und dabei die Nebenkosten teilweise oder ganz erlässt, ist das nicht automatisch eine verbilligte Überlassung, wie der Bundesfinanzhof meint. Die liegt erst dann vor, wenn die Miete zuzüglich der abgerechneten Nebenkosten die ortsübliche Warmmiete unterschreitet. Als ortsüblich gilt dabei auch der niedrigste Wert, den der lokale Mietspiegel für eine vergleichbare Wohnung ausweist.

Liegt dann trotzdem eine verbilligte Vermietung vor, führt das noch nicht automatisch zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. Ein gewichtiges Indiz ist für den Bundesfinanzhof, in welchem Umfang der Arbeitgeber vergleichbare Wohnungen zu gleichen Konditionen auch an fremde Dritte vermietet. Bleibt selbst dann noch ein Sachbezug, kann der trotzdem Steuerfrei sein, wenn er unter der Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro im Monat liegt, oder wenn es sich bei Arbeitgebern mit entsprechendem Tätigkeitsfeld um Personalrabatt handelt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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