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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Darlehen an GmbH durch nahe stehende Person

Die Zinsen für ein Darlehen durch eine dem GmbH-Gesellschafter nahe stehende Person unterliegen dem Regelsteuersatz und nicht der Abgeltungsteuer.

Das Finanzgericht Niedersachsen hat bestätigt, dass die Zinsen für ein Darlehen an eine GmbH durch eine dem Gesellschafter nahe stehende Person nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, sondern voll steuerpflichtig sind. Das ist soweit nicht überraschend, weil dies bereits im Gesetz so geregelt ist. Allerdings ist im Gesetz nicht näher definiert, wann eine Person als "nahe stehende Person" gilt.

Im Streitfall hat das Gericht dies jedenfalls für die Mutter und Großmutter der Gesellschafter als erfüllt angesehen und sich dabei auf die Gesetzesbegründung berufen, laut der ein Näheverhältnis vorliegt, wenn die Person auf den Gesellschafter einen beherrschenden Einfluss ausüben kann oder umgekehrt der Gesellschafter auf die Person, oder aber eine dritte Person auf beide einen beherrschenden Einfluss ausübt. Das ist zwar etwas spezifischer, aber trotzdem nicht eindeutig. Die Richter haben daher die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, der sich nun mit der Frage befassen muss, wann genau ein Näheverhältnis im Sinn des Gesetzes gegeben ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!