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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Gericht hält Sanierungsklausel trotz EU-Verbots für zulässig

Trotz des Verbots durch die EU-Kommission sieht das Finanzgericht Münster in der Sanierungsklausel keine unzulässige Beihilfe, weil die Regelung allen Betrieben offensteht.

Von der EU-Kommission wurde Deutschland verpflichtet, die Sanierungsklausel rückwirkend wieder aufzuheben, weil die Kommission darin eine unzulässige Beihilfe sieht. An dieser Einschätzung hat das Finanzgericht Münster erhebliche Zweifel und hat daher dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Unternehmens stattgegeben, von dem das Finanzamt die aufgrund der Sanierungsklausel gewährten Steuernachlässe zurückforderte. Das Gericht hat gleich eine Reihe von Gründen für seine Sichtweise aufgezählt, mit denen sich jetzt wohl der Bundesfinanzhof beschäftigen muss. Ebenfalls von einer Rückforderung betroffene Unternehmen können sich nun aber immerhin ebenfalls mit einem Aussetzungsantrag an das Finanzamt wenden und dabei auf den Beschluss aus Münster verweisen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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