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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



ELENA vor dem Ende

Die verantwortlichen Bundesministerien haben sich überraschend darauf verständigt, das ELENA-Verfahren einzustellen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Als Grund geben die Ministerien in erster Linie die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur an.

Umfassende Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich die Signatur, die für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Davon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab, meinen die Ministerien.

Mit Sicherheit hat aber auch die Kritik aus allen Richtungen einen erheblichen Teil zum plötzlichen Ende von ELENA beigetragen: Arbeitgeber haben erst einmal keine Erleichterung, sondern eine Mehrbelastung, weil die Papierbescheinigungen erst in drei Jahren durch ELENA abgelöst werden sollten, Datenschützer stören sich an der Unmenge an Datensätzen, die gespeichert werden, und Arbeitnehmervertreter an der Art der erfassten Daten, zu denen neben Fehlzeiten und unbezahlter Freistellung auch der Kündigungsgrund gehört.

Die Bundesregierung will nun dafür sorgen, dass die bisher gespeicherten Daten möglichst schnell gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Dazu wird die Regierung in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der angesichts der parlamentarischen Sommerpause jedoch frühestens im Oktober verabschiedet werden kann.

Bis es soweit ist, müssen die Arbeitgeber jedoch weiterhin alle Datensätze wie bisher an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) senden. Sendet ein Arbeitgeber jetzt keine Daten mehr und das ELENA-Gesetz bleibt wider erwarten doch bestehen, müssen die fehlenden Monate später noch nachgemeldet werden. Die bisherigen als auch die neuen Datensätze werden bis zu einer Gesetzesänderung noch bei der ZSS gespeichert. Eine Löschung aller Daten kann die ZSS erst dann vornehmen. Was aus den 22.000 Verfassungsbeschwerden gegen ELENA wird, die beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sind, wird sich ebenfalls erst dann zeigen.

Damit die rund 33 Millionen Euro, die der Bund bisher für die ELENA-Infrastruktur ausgegeben hat, nicht ganz umsonst waren, will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.

Unterdessen weist das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass das ELENA-Ende entgegen anders lautenden Presseberichten keine Auswirkungen auf das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) hat, das am 1. Januar 2012 starten soll. Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenem Zweck. Auch die Datenbanken der beiden Verfahren sind völlig unabhängig voneinander und es gibt zwischen beiden keinen Datenaustausch. Im Gegensatz zu ELENA werden im ELStAM-Verfahren keine Daten erhoben, die nicht bisher auch schon für den Lohnsteuerabzug erhoben wurden und der Finanzverwaltung bekannt waren.


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