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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Steuerklassenwahl als Gestaltungsmissbrauch

Die Steuerklassenwahl von Eheleuten kann ein Gestaltungsmissbrauch sein, wenn sie dem Zweck dient, per Antrag auf eine getrennte Veranlagung eine hohe Steuererstattung zu kassieren.

Eheleute, die die Kombination aus den Steuerklassen III und V wählen, gehen üblicherweise davon aus, dass der größte Teil des Einkommens nur einem der beiden Ehepartner zufließt, denn bei der Lohnsteuerklasse III werden beim Steuerabzug sämtliche Ermäßigungen aus dem Ehegattensplitting berücksichtigt. Haben beide Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen, kommt es bei einer getrennten Steuererklärung in diesem Fall beim einen Ehepartner zu einer erheblichen Nachzahlung und beim Ehepartner mit der Steuerklasse V zu einer deutlichen Erstattung.

Diesen Umstand wollte ein Ehepaar ausnutzen, das schon längere Zeit diese Kombination wählte und dann eine getrennte Veranlagung beantragte. Während die Ehefrau Erstattungen von insgesamt rund 25.000 Euro erhielt, fielen beim Ehemann Nachzahlungen in etwa derselben Höhe an. Doch nachdem diese Nachzahlungen beim Ehemann nicht einzutreiben waren, weil sein Arbeitslohn bereits von anderen Gläubigern gepfändet wurde, wollte das Finanzamt nicht mehr mitspielen und weigerte sich fortan, eine getrennte Veranlagung durchzuführen.

Vom Finanzgericht Baden-Württemberg haben die Finanzbeamten nun recht bekommen, denn in diesem Fall stelle der Antrag auf getrennte Veranlagung einen Gestaltungsmissbrauch dar. Wird durch die Wahl der Steuerklassen und dem Antrag auf getrennte Veranlagung eine unangemessene Gestaltung gewählt, die zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteil führt, ist die beantragte getrennte Veranlagung abzulehnen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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