Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Familienangehörige in der Gesellschaft

Vereinbarungen mit Familienangehörigen müssen immer einem Fremdvergleich standhalten, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitsverhältnisse oder andere Verträge handelt.

In Familienunternehmen sind häufig Familienangehörige tätig. Die Finanzverwaltung prüft, ob die vereinbarten Arbeitsbedingungen denen der anderen Beschäftigten im Betrieb entsprechen. Eine "Extrawurst" für Familienangehörige kann leicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Vereinbarungen mit nahen Angehörigen müssen immer in der Schriftform vorliegen. Andernfalls kann der Finanzamtsprüfer nicht den so genannten Fremdvergleich anstellen, in den alle Vergütungen und geldwerten Leistungen einzubeziehen sind.

Der Finanzamtsprüfer lässt sich alle Vereinbarungen mit nahen Angehörigen vorlegen, also auch Mietverträge und Darlehensverträge. Für Darlehensverträge wurde jetzt entschieden, dass diese einem Fremdvergleich nicht standhalten, wenn keine konkrete Rückzahlung des Darlehens vereinbart wurde und die Zinsen der Darlehensforderung zugeschlagen werden. Ein fremder Darlehensgeber hätte auf eine Auszahlung der Darlehenszinsen bestanden, er hätte auch keiner Regelung zugestimmt, bei der offen geblieben wäre, wann er sein Geld zurück erhält. Beim Abschluss derartiger Vereinbarungen müssen die Familieninteressen hinten anstehen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!