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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Das Kündigungsschutzgesetz gilt zwar nicht für Kleinbetriebe, soziale Belange müssen bei der Kündigung aber trotzdem berücksichtigt werden.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für Kleinbetriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern. Das Bundesarbeitsgericht hat aber entschieden, dass auch bei einem Kleinbetrieb soziale Belange bei der Kündigung zu berücksichtigen sind.

Das Gericht erklärte die Kündigung eines älteren Mitarbeiters, der 18 Jahre lang im Betrieb tätig war, für unwirksam, weil 2 jüngere Kollegen eine wesentlich kürzere Zeit im Betrieb tätig waren. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts hatte der Arbeitgeber das "erforderliche Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme" außer acht gelassen.

Beachten Sie, eine Verjüngung der Mitarbeiter in Ihrem Betrieb können Sie dadurch erreichen, wenn Sie die Vorteile des Altersteilzeitgesetzes, insbesondere des Blockmodells, nutzen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie beispielsweise auf den frei werdenden Arbeitsplatz einen übernommenen Auszubildenden oder einen Arbeitslosen beschäftigen. Die anfallenden Kosten übernimmt in diesem Fall das Arbeitsamt. Hier erhalten Sie auch eine Beratung zu den Gesetzesvorschriften. Zu den Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge des ausscheidenden Mitarbeiters erteilen die Versicherungsämter oder die Rentenberater der Sozialversicherungsträger.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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