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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verbesserte Familienförderung

Seit dem 1. Januar gilt die zweite Stufe des Familienleistungsausgleichs.

Am 1. Januar 2002 trat die zweite Stufe des Familienleistungsausgleichs in Kraft. Da die Änderungen recht umfangreich sind, wollen wir Ihnen hier noch einmal einen Überblick geben:

  • Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde von 138 auf 154 Euro erhöht.

  • Der Kinderfreibetrag wurde von 3564 auf 3648 Euro angehoben.

  • Erwerbsbedingte Aufwendungen für Kinderbetreuung, die 1548 Euro übersteigen, können von nun an bis zu weiteren 1500 Euro als außergewöhnliche Belastungen angeführt werden.

  • Für volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, können Sie außerhalb des Familienleistungsausgleichs einen Sonderbedarf in Höhe von 924 Euro geltend machen.

  • Der Ausbildungsbedarf wurde in den neuen einheitlichen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung einbezogen. So wird sichergestellt, dass Ihren Kindern bis zum Anschluss ihrer Ausbildung Kindergeld gewährt wird und Freibeträge in einheitlicher Höhe genutzt werden können.

  • Der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse wurde gestrichen.

  • Der Haushaltsfreibetrag wird sozialverträglich abgeschmolzen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!