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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Der Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung und lässt jetzt auch Prozesskosten zum Steuerabzug zu.

Der Bundesfinanzhof hat in einem wichtigen Punkt seine Rechtsprechung grundlegend geändert: Die Kosten eines Zivilprozesses sind jetzt als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar, soweit sie nicht von einer Rechtsschutzversicherung erstattet werden. Früher argumentierte der Bundesfinanzhof, die Kosten seien nicht zwangsläufig, da der Kläger schließlich nicht zu einer Klage gezwungen sei, und der Beklagte könnte das Kostenrisiko durch ein sofortiges Anerkenntnis ausschließen.

Dass diese Sichtweise etwas realitätsfremd ist, hat der Bundesfinanzhof jetzt eingesehen. Die neue Argumentation lautet, dass jemand, der sein Recht durchsetzen will, nicht Selbstjustiz üben kann. In einem Verfassungsstaat muss er zwingend den Rechtsweg beschreiten, womit die Prozesskosten zwangsläufig entstehen. Eine Einschränkung macht der Bundesfinanzhof jedoch: Nur wenn die Prozessführung eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat und damit nicht mutwillig erscheint, ist der Steuerabzug zulässig.

Der vorsitzende Richter des Senats, der das neue Urteil gesprochen hat, hat in einem Kommentar dazu bereits darauf hingewiesen, dass sich diese Argumentation auch auf die Prozesskosten aus Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsverfahren sowie aus Strafprozessen übertragen lässt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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