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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Ausschluss der Mitversicherung von Kindern verfassungsgemäß

Ist der besser verdienende Ehepartner privat versichert, müssen Eltern auch weiterhin ihre Kinder ebenfalls privat versichern.

Kinder verheirateter Eltern erhalten keine beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, wenn der besser verdienende Elternteil privat versichert ist. Die Kinder müssen dann ebenfalls privat versichert werden. Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen und damit ein Urteil aus dem Jahr 2003 bekräftigt, in dem es die Regelung bereits für verfassungsgemäß hielt.

Die Benachteiligung gegenüber unverheirateten Paaren hält das Gericht für vertretbar, weil eine entsprechende Regelung für unverheiratete Eltern für die Krankenkassen nicht handhabbar wäre, die sonst ständig prüfen müssten, ob eine Lebensgemeinschaft zwischen den Eltern noch oder wieder besteht. Außerdem sei der Ausschluss der Familienversicherung der Kinder durch die steuerliche Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträgen der Kinder hinreichend ausgeglichen, meint das Gericht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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