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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Finanzämter nehmen Rücksicht auf EHEC-geschädigte Landwirte

Zumindest ein Teil der Finanzämter wird in den nächsten Monaten den durch die EHEC-Epidemie geschädigten Landwirten mit zinsfreien Stundungen und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entgegenkommen.

Durch die EHEC-Epidemie sind bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben beträchtliche Schäden entstanden, die zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Darauf hat das Finanzministerium in Baden-Württemberg reagiert und seine Finanzämter angewiesen, auf die Betroffenen zumindest für einige Monate Rücksicht zu nehmen. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene können daher bis zum 31. Oktober 2011 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer stellen. Die Finanzämter werden diese Anträge in der Regel bewilligen und auf Stundungszinsen verzichten. Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge sollen den Betroffenen bis zu diesem Termin ebenfalls erspart bleiben.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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