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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Schülerjobs und der Jugendarbeitsschutz

Auch bei Aushilfstätigkeiten in den Ferien ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche vor Arbeiten, die zu früh beginnen, zu lange dauern, zu schwer sind, die sie gefährden oder für sie ungeeignet sind. Grundsätzlich gilt ein Beschäftigungsverbot für Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche. Diese dürfen jedoch ab 15 Jahren während der Schulferien arbeiten, aber nur für höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden täglich, in der Zeit von 6 bis 20 Uhr, und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Außerdem gilt die 5-Tage-Woche und eine Arbeitsruhe an Samstagen und Sonntagen. In bestimmten Branchen, in denen üblicherweise an Samstagen und Sonntagen gearbeitet wird, z.B. im Gaststättengewerbe, sind Ausnahmen möglich.

Jugendlichen müssen ausreichende Ruhepausen gewährt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ Stunden sind das 30 Minuten; bei einer über 6-stündigen Arbeitszeit sind das 60 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden liegen. Die Pausenregelung wird in vielen Betrieben aus Unkenntnis nicht beachtet.

Die Beschäftigung von Jugendlichen mit gefährlichen Arbeiten ist verboten. Das gleiche gilt für Akkordarbeit oder für andere Arbeiten, die vom Arbeitstempo abhängig sind (z.B. Fließbandarbeit). Für mindestens 13 Jahre alte Kinder gilt die Kinderarbeitsschutzverordnung. Diese dürfen im gewerblichen Bereich nur mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten beschäftigt werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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