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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verfassungsbeschwerde zum Kilometersatz bei Dienstreisen

Ob die unterschiedlichen pauschalen Erstattungssätze für Dienstreisen verfassungsgemäß sind, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht prüfen.

Beim Bundesverfassungsgericht ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die die unterschiedlichen Kilometersätze bei Dienstreisen betrifft: Während Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ihr Aufwand nach den Landesreisekostengesetzen pauschal erstattet wird, gelten für alle anderen Arbeitnehmer die Lohnsteuerrichtlinien (LStR). In den LStR ist ein pauschaler Satz von 0,30 Euro pro Kilometer vorgesehen, während zumindest einige Bundesländer in ihren Reisekostengesetzen eine Pauschale von 0,35 Euro vorsehen.

Gegen diese Ungleichbehandlung wendet sich nun der Beschwerdeführer. Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch völlig offen, weil die Pauschalen nicht abgeltend sind, sondern nur Vereinfachungscharakter haben. Es steht also jedem Arbeitnehmer frei, höhere Kosten nachzuweisen. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht hier für mehr Klarheit und Einheitlichkeit im Steuerrecht sorgt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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