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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aufteilung der Kosten für ein Arbeitszimmer

Das Finanzgericht Baden-Württemberg will die Aufteilung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei einer privaten Mitbenutzung nicht zulassen.

Vor einigen Monaten hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs die Aufteilung teilweise beruflich und teilweise privat veranlasster Kosten entgegen der langjährigen Rechtsprechung zugelassen. Dabei ging es zwar um die Aufteilung von Reisekosten, der Bundesfinanzhof hat jedoch auch recht klar angedeutet, dass die Aufteilungsgrundsätze sinngemäß ebenso für andere gemischt veranlasste Aufwendungen gelten. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jedoch nicht überzeugen können, die Aufteilung der Kosten für ein teils beruflich und teils privat genutztes häusliches Arbeitszimmer zuzulassen.

Sobald die private Mitbenutzung eines Arbeitszimmers nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist, scheidet ein anteiliger Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten generell aus, meint das Finanzgericht. Wann eine private Mitbenutzung vorliegt, hat das Finanzgericht anhand der Bausituation im Streitfall auch gleich festgestellt: Ist keine Trennung des Arbeitszimmers von privaten Räumen vorhanden, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die private Mitbenutzung nur von untergeordneter Bedeutung ist. Auch wenn das Arbeitszimmer den einzigen Zugang zu einer neu errichteten Terrasse und dem Garten bietet, sprechen die Umstände dafür, dass das Arbeitszimmer nicht nur für berufliche Zwecke genutzt wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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