Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Stammeinlagen bei Kapitalgesellschaften

Vom Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof kommen einige interessante Urteile zur Stammeinlage von GmbHs und UGs.

Probleme mit der Stammeinlage einer Kapitalgesellschaft tauchen typischerweise zweimal auf - am Anfang und am Ende des Lebens der Gesellschaft. Zu Beginn stellt sich die Frage nach der Form und Höhe der Stammeinlage, und wenn am Ende der Insolvenzverwalter steht, interessiert er sich dafür, ob die Stammeinlage auch in voller Höhe erbracht wurde.

Letzteres interessiert außerdem auch das Finanzamt, wenn es um den Nachweis der aus der Zahlung resultierenden Anschaffungskosten geht. Dazu hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass es etwas weltfremd ist, wenn das Finanzamt 20 Jahre nach Eintragung der GmbH immer noch zwingend auf einem Zahlungsbeleg zum Nachweis der Einzahlung besteht. Stattdessen sind alle Indizien im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen. Allerdings ist das Urteil kein Grund, bei einer Neugründung den Zahlungsbeleg nicht penibel und unbefristet aufzuheben, denn im Fall einer Insolvenz lässt sich mit einem soliden Nachweis viel Ärger vermeiden.

Der Bundesgerichtshof hat sich dagegen mit der Neugründung von Kapitalgesellschaften befasst - genau genommen mit dem Sacheinlageverbot bei den Mini-GmbHs, den sogenannten Unternehmergesellschaften (UGs). Im ersten Urteil hat der BGH entschieden, dass das Sacheinlageverbot für eine Unternehmergesellschaft nicht gilt, wenn durch die Sacheinlage das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht wird. Das Registergericht muss also in diesem Fall eine Sacheinlage akzeptieren und ins Handelsregister eintragen. Allerdings erfolgt der Übergang zur vollwertigen GmbH erst mit dieser Eintragung, sodass bis dahin trotz der Einlage die Sonderregeln für die Unternehmergesellschaft weiter gelten.

In einer zweiten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Neugründung einer Unternehmergesellschaft durch Abspaltung von einer GmbH nicht zulässig ist. Eine solche Abspaltung ist nach den gesetzlichen Vorgaben zwingend eine Sachgründung, für die unter anderem ein Sachgründungsbericht vorgeschrieben ist. Damit würde die Abspaltung gegen das Sacheinlageverbot für die Unternehmergesellschaft verstoßen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!