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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verlustverrechnung auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt prüfen, ob der Wegfall der Verlustverrechnung bei einem Gesellschafterwechsel verfassungswidrig ist.

Für den Fall eines Gesellschafterwechsels sieht eine Vorschrift im Körperschaftsteuergesetz ein teilweises oder sogar vollständiges Verbot der Verlustverrechnung von bisher aufgelaufenen Verlusten vor. Was in erster Linie den Handel mit Verlustmänteln begrenzen sollte, kann im Einzelfall Unternehmen aber auch an den Rand des Ruins treiben. Das Finanzgericht Hamburg sieht darin einen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob diese Vorschrift gegen das Grundgesetz verstößt.

Anlass für diese Vorlage war die Klage eines Unternehmens, das erst im dritten Jahr seiner Tätigkeit einen Gewinn erwirtschaftet hatte. Der Gewinn wäre durch die Verlustverrechnung steuerfrei geblieben, wenn nicht einer der beiden Gesellschafter ausgestiegen wäre, und die auf ihn entfallenden Verluste damit verloren gegangen wären. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollten Unternehmen in einer vergleichbaren Situation also in jedem Fall gegen den Steuerbescheid Einspruch mit Verweis auf das laufende Verfahren einlegen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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