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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Neues Krankenkassenwahlrecht

Seit 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts entfällt der Stichtag des 30. September. Bisher konnten Sie als Versicherungspflichtiger in der gesetzlichen Krankenkasse die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Voraussetzung für diese Kündigungsmöglichkeit war, dass Sie der Krankenkasse mindestens 12 Monate angehört haben.

Seit dem 1. Januar 2002 ist eine Kündigung der Mitgliedschaft jeweils zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Hierbei wird von dem Monat an gerechnet, in dem Sie die Kündigung erklären. Damit gilt für Versicherungspflichtige das gleiche Kündigungsrecht wie für Versicherungsberechtigte. Voraussetzung für dieses Kündigungsrecht ist die neue Mindestbindungsfrist von 18 Monaten. Diese Mindestzugehörigkeit gilt ebenfalls für Versicherungspflichtige wie Versicherungsberechtigte. Wenn Sie also ab dem 1. Januar 2002 Ihr Wahlrecht ausüben wollen, müssen Sie Ihrer Krankenkasse mindestens 18 Monate angehören.

Die Krankenkasse stellt Ihnen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung, eine Kündigungsbestätigung aus. Ihre Kündigung wird dann wirksam, wenn Sie innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!