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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Pünktliche Zahlung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Die Bundesagentur darf die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch ohne weitere Mahnung beenden, wenn die Beiträge mehr als drei Monate überfällig sind.

Wer arbeitslos ist und sich selbstständig macht, kann die Arbeitslosenversicherung freiwillig fortsetzen, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Der Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung muss nicht nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit erfolgen, auch die Beiträge müssen regelmäßig bezahlt werden. Sind die Beiträge für mehr als drei Monate überfällig, endet die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung automatisch. Die Arbeitsagentur darf das Versicherungsverhältnis dann nämlich auch ohne vorherige Mahnung beenden.

Dem Bundessozialgericht genügt ein entsprechender Hinweis auf die Folgen des Zahlungsverzugs im Merkblatt das der Existenzgründer bei seiner Anmeldung erhält. Eine Betreuungspflicht über die Information im Merkblatt hinaus besteht für die Arbeitsagentur nicht. Auch die Krankheit des Existenzgründers entbindet ihn nicht davon, an die regelmäßige Zahlung der Beiträge zu denken. Er hätte eben einen Dauerauftrag einrichten oder eine Einzugsermächtigung erteilen sollen, um die regelmäßige und rechtzeitige Zahlung sicherzustellen, meint das Bundessozialgericht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!